So kön­nen Sie hel­fen

Es gibt ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, wie Sie den Ver­ein fi­nan­zi­ell un­ter­stüt­zen und somit krebs­kran­ken Kin­dern und ihren Fa­mi­li­en hel­fen kön­nen

 

Ein­ma­li­ge Spen­de

Schon eine ein­ma­li­ge Spen­de kann viel be­we­gen. Um den schwer er­krank­ten Kin­dern der Krebs­sta­ti­on zu hel­fen, sind wir auf jede Hilfe an­ge­wie­sen und des­halb für jede Spen­de dank­bar. Wir freu­en uns, wenn Sie dabei an uns und vor allem un­se­re er­krank­ten Kin­der den­ken. Sie kön­nen ihnen mit Ihrem Bei­trag eine schö­ne­re Um­ge­bung oder auch nur ein paar un­be­schwer­te Stun­den mit un­se­rem Künst­ler, Rai­ner Mörk, schen­ken…

Re­gel­mä­ßig spen­den

Mit Ihrer re­gel­mä­ßi­gen Spen­de, des­sen Höhe Sie frei wäh­len, kön­nen wir um­fas­sen­der und vor­aus­se­hend pla­nen und die Kin­der­sta­ti­on der Me­di­zi­ni­schen Hoch­schu­le Han­no­ver ver­läss­lich mit un­se­ren Pro­jek­ten un­ter­stüt­zen wie auch in un­vor­her­seh­ba­ren Not­si­tua­tio­nen schnell hel­fen. Wich­tig für Sie: Ihre Spen­de ist steu­er­lich ab­setz­bar!*

Spen­den­ak­ti­on

Ein­satz für den guten Zweck! Spen­den­lauf, Weih­nachts­sin­gen oder Tag der of­fe­nen Tür – jede Spen­den­ak­ti­on zählt!

Es spielt keine Rolle, wie groß Ihre Ak­ti­on ist. Jeder Euro hilft beim Kampf gegen Krebs bei Kin­dern. Gerne stel­len wir Ihnen Spen­den­do­sen und In­for­ma­ti­ons­ma­te­ri­al zur Ver­fü­gung.

Spen­den als Un­ter­neh­men

Hilfe ohne Gren­zen -vom Mit­ar­bei­ter bis zum Chef – ge­mein­sam sind keine Gren­zen ge­setzt!

Die Tom­bo­la zum Som­mer­fest, der Weih­nachts­wunsch­baum oder das Ge­halt „ab­run­den“ – Ihrer Fan­ta­sie zur tat­kräf­ti­gen Hilfe sind dabei keine Gren­zen ge­setzt. Wich­tig ist, dass jeder Cent hilft, die Si­tua­ti­on krebs­kran­ker Kin­der wei­ter zu ver­bes­sern.

Spen­den statt Ge­schen­ke

Sie haben Ge­burts­tag oder ein Ju­bi­lä­um steht an? Noch dazu sind Sie selbst wunsch­los glück­lich?

Es spielt keine Rolle, wie groß Ihre Ak­ti­on ist. Jeder Euro hilft uns beim Kampf gegen Krebs bei Kin­dern. Gerne stel­len wir Ihnen Spen­den­do­sen und In­for­ma­ti­ons­ma­te­ri­al zur Ver­fü­gung.

Kon­do­lenz­spen­den

Einen ge­lieb­ten Men­schen zu ver­lie­ren, ist schmerz­haft. Doch auch in Zei­ten der Trau­er kann man Hoff­nung wei­ter­ge­ben. Ver­zich­ten Sie bei­spiels­wei­se auf Blu­men­grü­ße und wei­sen Sie in der Trau­er­an­zei­ge dar­auf hin, der Be­stat­ter wird Ihnen gerne dabei hel­fen.

Gerne ste­hen auch wir Ihnen selbst­ver­ständ­lich un­ter­stüt­zend zur Seite.

Ver­er­ben

Ein Thema, über wel­ches man sich recht­zei­tig Ge­dan­ken ma­chen soll­te.

Das Erbrecht ist im BGB (Bür­ger­li­ches Ge­setz­buch) ge­re­gelt. Der §1936 be­sagt, dass, soll­te zur Zeit des Erb­falls kein Ver­wand­ter, Ehe­gat­te oder Le­bens­part­ner des Erb­las­sers vor­han­den sein, das Land erbt.

Im Jahr 2017 wur­den dem Land Nie­der­sa­chen u.a. da­durch knapp 6 Mil­lio­nen Euro „ver­erbt“.

Viel­leicht haben Sie eben­falls auch gute Grün­de, Ihr Ver­mö­gen nicht aus­schlie­ß­lich Ihren Kin­dern und Ver­wand­ten zu ver­ma­chen, son­dern damit an­de­re na­he­ste­hen­de Per­so­nen oder ge­mein­nüt­zi­ge Or­ga­ni­sa­tio­nen zu un­ter­stüt­zen, deren Ar­beit Sie schät­zen. Dann soll­ten Sie in jedem Fall ein Tes­ta­ment auf­set­zen.

Gerne ste­hen wir Ihnen bei Fra­gen per­sön­lich unter der Te­le­fon­num­mer 0511 554 7785 zur Ver­fü­gung.

—> Erste In­for­ma­tio­nen fin­den Sie auch in un­se­rem Flyer.

 

Hel­fen mit Geld­auf­la­gen

Mit der Zu­wei­sung von Geld­auf­la­gen leis­ten Staats­an­walt­schaf­ten, Ge­rich­te und Fi­nanz­be­hör­den einen wert­vol­len Bei­trag zur Un­ter­stüt­zung beim Kampf gegen Krebs bei Kin­dern.

Ab­hän­gig von den rich­ter­li­chen Auf­la­gen haben Zah­lungs­pflich­ti­ge mit ihrem Be­schluss die Mög­lich­keit, durch ihre Geld­auf­la­ge krebs­kran­ke Kin­der zu un­ter­stüt­zen und Gutes zu tun.

  Wir ga­ran­tie­ren: Ihre Spen­de wird sorg­fäl­tig ver­wen­det und kommt zu 100 Pro­zent und si­cher bei den Be­trof­fe­nen an. Wir dan­ken Ihnen für Ihre Un­ter­stüt­zung! Un­se­re Spen­den­kon­ten: Spar­kas­se Han­no­ver IBAN: DE86 2505 0180 0000 0015 60 BIC: SPKHDE2HXXX Deut­sche Bank AG IBAN: DE35 2507 0070 0030 4030 03 BIC: DEUT­DE2HXXX * Der Ver­ein für krebs­kran­ke Kin­der Han­no­ver ist von der Kör­per­schaft­steu­er be­freit. Das Fi­nanz­amt ak­zep­tiert Ihren Zah­lungs­be­leg bis 200 Euro als Zu­wen­dungs­be­stä­ti­gung. Un­ab­hän­gig von die­ser ge­setz­li­chen Re­ge­lung er­hal­ten Sie von uns zeit­nah und au­to­ma­tisch be­reits ab 50 Euro eine ge­son­der­te Zu­wen­dungs­be­stä­ti­gung.